Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilienvermittler in Hameln Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Immobilienübertragung auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig HIER sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Haus bei Trennung – Mögliche Lösungen

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, bekomme mehr Informationen sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsknappheit: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Der Wohnungsbau erlebt Probleme und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. In derselben Zeit erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum es jetzt Zeit ist zu kaufen.

Fachleuten zufolge hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Bericht wären dieses Jahr allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und vielerlei Auflagen, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

 

Warum man jetzt nicht zögern sollte



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Anzeichen dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im vergangenen Monat stieg der Europace-Hauspreisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Entwicklung könnte sich verfestigen.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das Zeitfenster könnte sich bald enden, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des zur Webseite anhaltenden Mietanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Zeit, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Mögliche Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein regionaler Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein freier Finanzierungsberater eine individuelle Finanzierungslösung für Sie entwickelt.

Möchten Sie Hilfe beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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